AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die Verbraucher über den Onlineshop von Wolfgang Jung, Wolfhartsgasse 11, 97070 Würzburg, tätigen.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).


2. Vertragspartner, Vertragsschluss

(1) Der Kaufvertrag kommt zustande mit Wolfgang Jung, E-Mail: post@schreibdasauf.info, Telefon: 0931 32099065.

(2) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(3) Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibst du ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.

(4) Der Vertrag kommt zustande, indem wir deine Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder die Ware innerhalb von vier Wochen versenden.

(5) Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Du kannst die Bestelldaten unmittelbar vor dem Absenden ausdrucken oder speichern; nach Vertragsschluss senden wir dir die Bestelldaten und diese AGB per E‑Mail zu.


3. Preise, Versandkosten, Zahlungsarten

(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir Versandkosten. Die Höhe der Versandkosten wird im Bestellprozess deutlich mitgeteilt und ist unter der Rubrik „Versand & Lieferung“ im Shop abrufbar.

(3) Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

  • Vorkasse/Banküberweisung
  • PayPal
  • Kreditkarte

(4) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse teilen wir dir unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung mit. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von z.B. 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.


4. Lieferung, Liefergebiet, Lieferzeiten

(1) Die Lieferung erfolgt an die von dir angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands.

(2) Soweit in der Artikelbeschreibung oder im Bestellprozess nicht anders angegeben, beträgt die Lieferfrist maximal vier Wochen nach Zahlungseingang.

(3) Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für dich zumutbar ist.

(4) Wenn wir ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden (z.B. bei Nichtbelieferung durch den Verlag trotz rechtzeitigem Deckungsgeschäft), sind wir zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall informieren wir dich unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen.


5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.


6. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Über das Widerrufsrecht wirst du gesondert im Rahmen unserer Widerrufsbelehrung informiert, die Bestandteil dieser AGB ist.

(2) Du findest die Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular unter der Rubrik „Widerrufsrecht“ und als Anhang in der Bestellbestätigung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das auf unserer Webseite bereitgestellte Muster‑Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern nichts anderes mit Ihnen vereinbart wurde.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Besonderheiten bei digitalen Inhalten
Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. E‑Books, Downloads) erlischt Ihr Widerrufsrecht, nachdem wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie

  1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnen, und
  2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

7. Gefahrübergang, Transportschäden

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.

(2) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, reklamiere solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nimm umgehend Kontakt zu uns auf. Das Versäumen einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für deine gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen, hilft uns aber bei der Durchsetzung unserer Ansprüche gegenüber dem Frachtführer.


8. Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

(3) Geringfügige Abweichungen in Farbe, Format oder Ausstattung, die auf produktionsbedingte oder drucktechnische Ursachen zurückzuführen sind und die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel.


9. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


10. Urheberrecht, Nutzung der Inhalte

(1) Die über den Shop angebotenen Bücher unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Jede über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte, insbesondere Scannen, systematisches Kopieren oder gewerbliche Nutzung der Texte, bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber.


11. Datenschutz

(1) Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung, die über den Link „Datenschutz“ im Shop jederzeit abrufbar ist.

(2) Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil dieser AGB, erläutert aber, wie wir mit deinen Daten umgehen.


12. Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichst.

(2) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

Die Grundrechte in Zeiten von Corona

Die Diskussion um die Einschränkung von Grundrechten ist schwierig – und gerade deswegen dringend notwendig.

Zeitweilig habe ich das Gefühl, dieses Land sei ein Kasernenhof, wo Feldwebel versuchen, das Denken zu verbieten und bellen, in welche Richtung zu schauen sei.

So viele nehmen umstandslos alle Eingriffe in die Grundrechte hin und verteidigen sie mit harten Bandagen, bis hin zu den üblichen persönlichen Diffamierungen in den Sozialen Medien.

Wer Grundrechtseinschränkungen hinterfragt wird verdächtigt, die Ausbreitung des Viruses forcieren zu wollen.

Mich erstaunt das nicht wirklich, aber es beunruhigt mich doch.

Einladung zum Nachfragen und Nachdenken

Sind Eingriffe in die Grundrechte nötig, um die Kurve flach und die Kliniken arbeitsfähig zu halten?

Ja. Nach allem, was wir wissen, sind Eingriffe nötig.

Welche Eingriffe in die Grundrechte sind nötig, um die Kurve flach und die Kliniken arbeitsfähig zu halten?

Die Antwort geben Landesregierungen, nicht Parlamente. Sie sind in Rechtsverordnungen gefasst, nicht in Gesetze.

Die Landesregierungen geben unterschiedliche Antworten. Das heißt: Die Landesregierungen sind uneins bei den schärfsten Maßnahmen, die in einer Demokratie denkbar sind, beim Einschränken und Aussetzen von Grundrechten.

Das sollte doch einladen zum Nachfragen und Nachdenken.

Ist die Verordnung und ihre Auslegung sakrosankt?

Die „trifftigen Gründe“, die das bayerische Gesundheitsministerium in der „Vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ benennt – sind das wirklich alle?

Und die Auslegung durch Polizist:innen – ist die wirklich sakrosankt?

Ich finde bedenkenswert, was der Rechtswissenschaftler Professor Oliver Lepsius von der Uni Münster im „Verfassungsblog“ schreibt.

Er schreibt: „Wir beklagen zurzeit Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes.“ Ebenfalls zu beklagen sei ein „ziemlich flächendeckender Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards“.

Dem „rechtlich wie ethisch gebotenen Umgang mit den Grundrechten“ werde „die momentane Rechtfertigungsrhetorik (…) nicht gerecht“.

Grundrechte, schreibt Lepsius, könnten „nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Der Eingriff unterliegt einem Rationalitätstest anhand von faktenorientierten Maßstäben und einer Verantwortbarkeitskontrolle, orientiert an normativen Maßstäben.“

Vom Notwendigen und Gerechten

Die Fragen, die er stellt, beschäftigen auch mich als juristischen Laien: „Können die gewählten Mittel das Ziel, dem der Eingriff dient, überhaupt fördern? Sind weniger invasive Mittel denkbar?“

Bevor der Staat Freiheiten einschränkt oder nimmt, meint Lepsius, müsse er weniger invasive oder „mildere Mittel“ suchen und einsetzen. Das ist der zentrale Gedanke des Aufsatzes.

Um über geeignete – Grundrechte einschränkende – Mittel nachdenken und entscheiden zu können, müsse die Frage, was erreicht werden soll, präzise gestellt werden.

Lepsius nennt das „das grundrechtliche Schutzgut (…) bestimmen, dem die Grundrechtseingriffe dienen“. Nach einer Abwägung definiert er als Zweck der Grundrechtseingriffe „die Vermeidung der Überforderung des Gesundheitssystems“.

Er hält solche Grundrechtseingriffe für unzulässig, die keinen Anhaltspunkt geben, „dass gerade sie das Gesundheitssystem entlasten könnten“.

Eine „Beleidigung des Verstands“

„Niemand kann erklären“, schreibt er zum Beispiel, „warum Buchläden und Blumenläden geschlossen werden müssen, um das Infektionsrisiko kapazitätsgerecht (nicht prinzipiell!) zu reduzieren oder warum es in Bayern untersagt ist, sich auf Parkbänke zu setzen.“

Und weiter:

„Es ist eine Beleidigung des Verstandes, wenn sich eine Gesellschaft mit der Begründung zufrieden gibt, das Sitzen Einzelner auf Parkbänken im Münchener Olympiapark sei verboten, weil es der Gruppenbildung Vorschub leiste.“

Ich bin kein Verfassungsjurist, aber das Grundgesetz, sein Wert und seine Bedeutung, sind mir bewusst. Und so komme ich als Laie zu einer Betrachtung, die auch Lepsius plagt.

Kurze Halbwertszeit der Menschenrechte

Er schreibt: „Für einen Verfassungsjuristen ist es zutiefst deprimierend mitzuerleben, wie die Essentialia grundrechtlichen Denkens in kurzer Zeit zur Disposition stehen.“

Mein Eindruck ist, dass hierzulande – verglichen mit der Not anderswo – nur wenig nötig ist, um grundlegende demokratische und menschenrechtliche Errungenschaften fallen zu lassen.

Literaturtipp

Oliver Lepsius: Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie

Grundgesetz


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Wegen Corona: Auch Würzburg muss dichtmachen

#FightTheVirus #FlattenTheCurve

Die bayerische Staatsregierung ruft wegen des Corona-Viruses den Katastrophenfall aus und verbietet allerhand.

Verboten: Veranstaltungen und Versammlungen

Ausgenommen sind private Feiern in „hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen“. Die Feiernden müssen „einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben“.

Die Stadt kann Ausnahmen genehmigen, „soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“.

Das Verbot gilt ab 17. März bis 19. April.

Verboten: der Betrieb sämtlicher Freizeiteinrichtungen

Das gilt für (in der von der Staatsregierung mitgeteilten Reihenfolge)

  • Sauna- und Badeanstalten,
  • Kinos,
  • Tagungs- und Veranstaltungsräume,
  • Clubs,
  • Bars und Diskotheken,
  • Spielhallen,
  • Theater,
  • Vereinsräume,
  • Bordellbetriebe,
  • Museen,
  • Stadtführungen,
  • Sporthallen,
  • Sport- und Spielplätze,
  • Fitnessstudios,
  • Bibliotheken,
  • Wellnesszentren,
  • Thermen,
  • Tanzschulen,
  • Tierparks,
  • Vergnügungsstätten,
  • Fort- und Weiterbildungsstätten,
  • Volkshochschulen,
  • Musikschulen,
  • Jugendhäuser

Das Verbot gilt ab 17. März bis 19. April.

Verboten: der Betrieb von Gastronomiebetrieben jeder Art

Ausnahmen zwischen 6 und 15 Uhr:

  • Betriebskantinen und
  • Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden

sowie

  • Lieferdienste,
  • Take-Away-Läden und
  • Hotels, die ausschließlich Übernachtungsgäste bewirten.
    • Der Abstand zwischen den Gästen muss mindestens 1,5 Meter groß sein, im Raum dürfen sich nicht mehr als 30 Leute aufhalten.

Das Verbot gilt ab 18. März bis 30. März.

Verboten: die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art

Ausnahmen:

  • Lebensmittelhandel,
  • Getränkemärkte,
  • Banken,
  • Apotheken,
  • Drogerien,
  • Sanitätshäuser,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Filialen der Deutschen Post AG,
  • Tierbedarf,
  • Bau- und Gartenmärkte,
  • Tankstellen,
  • Kfz-Werkstätten,
  • Reinigungen,
  • Online-Handel.

Auch Einkaufszentren und Kaufhäuser dürfen nur verkaufen, was in den Ausnahmen aufgeführt ist.

Die Stadt kann Ausnahmen genehmigen für „andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.“

Das Verbot gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.