Die Diskussion um die Einschränkung von Grundrechten ist schwierig – und gerade deswegen dringend notwendig.
Zeitweilig habe ich das Gefühl, dieses Land sei ein Kasernenhof, wo Feldwebel versuchen, das Denken zu verbieten und bellen, in welche Richtung zu schauen sei.
So viele nehmen umstandslos alle Eingriffe in die Grundrechte hin und verteidigen sie mit harten Bandagen, bis hin zu den üblichen persönlichen Diffamierungen in den Sozialen Medien.
Wer Grundrechtseinschränkungen hinterfragt wird verdächtigt, die Ausbreitung des Viruses forcieren zu wollen.
Mich erstaunt das nicht wirklich, aber es beunruhigt mich doch.
Einladung zum Nachfragen und Nachdenken
Sind Eingriffe in die Grundrechte nötig, um die Kurve flach und die Kliniken arbeitsfähig zu halten?
Ja. Nach allem, was wir wissen, sind Eingriffe nötig.
Welche Eingriffe in die Grundrechte sind nötig, um die Kurve flach und die Kliniken arbeitsfähig zu halten?
Die Antwort geben Landesregierungen, nicht Parlamente. Sie sind in Rechtsverordnungen gefasst, nicht in Gesetze.
Die Landesregierungen geben unterschiedliche Antworten. Das heißt: Die Landesregierungen sind uneins bei den schärfsten Maßnahmen, die in einer Demokratie denkbar sind, beim Einschränken und Aussetzen von Grundrechten.
Das sollte doch einladen zum Nachfragen und Nachdenken.
Ist die Verordnung und ihre Auslegung sakrosankt?
Die „trifftigen Gründe“, die das bayerische Gesundheitsministerium in der „Vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ benennt – sind das wirklich alle?
Und die Auslegung durch Polizist:innen – ist die wirklich sakrosankt?
Ich finde bedenkenswert, was der Rechtswissenschaftler Professor Oliver Lepsius von der Uni Münster im „Verfassungsblog“ schreibt.
Er schreibt: „Wir beklagen zurzeit Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes.“ Ebenfalls zu beklagen sei ein „ziemlich flächendeckender Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards“.
Dem „rechtlich wie ethisch gebotenen Umgang mit den Grundrechten“ werde „die momentane Rechtfertigungsrhetorik (…) nicht gerecht“.
Grundrechte, schreibt Lepsius, könnten „nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Der Eingriff unterliegt einem Rationalitätstest anhand von faktenorientierten Maßstäben und einer Verantwortbarkeitskontrolle, orientiert an normativen Maßstäben.“
Vom Notwendigen und Gerechten
Die Fragen, die er stellt, beschäftigen auch mich als juristischen Laien: „Können die gewählten Mittel das Ziel, dem der Eingriff dient, überhaupt fördern? Sind weniger invasive Mittel denkbar?“
Bevor der Staat Freiheiten einschränkt oder nimmt, meint Lepsius, müsse er weniger invasive oder „mildere Mittel“ suchen und einsetzen. Das ist der zentrale Gedanke des Aufsatzes.
Um über geeignete – Grundrechte einschränkende – Mittel nachdenken und entscheiden zu können, müsse die Frage, was erreicht werden soll, präzise gestellt werden.
Lepsius nennt das „das grundrechtliche Schutzgut (…) bestimmen, dem die Grundrechtseingriffe dienen“. Nach einer Abwägung definiert er als Zweck der Grundrechtseingriffe „die Vermeidung der Überforderung des Gesundheitssystems“.
Er hält solche Grundrechtseingriffe für unzulässig, die keinen Anhaltspunkt geben, „dass gerade sie das Gesundheitssystem entlasten könnten“.
Eine „Beleidigung des Verstands“
„Niemand kann erklären“, schreibt er zum Beispiel, „warum Buchläden und Blumenläden geschlossen werden müssen, um das Infektionsrisiko kapazitätsgerecht (nicht prinzipiell!) zu reduzieren oder warum es in Bayern untersagt ist, sich auf Parkbänke zu setzen.“
Und weiter:
„Es ist eine Beleidigung des Verstandes, wenn sich eine Gesellschaft mit der Begründung zufrieden gibt, das Sitzen Einzelner auf Parkbänken im Münchener Olympiapark sei verboten, weil es der Gruppenbildung Vorschub leiste.“
Ich bin kein Verfassungsjurist, aber das Grundgesetz, sein Wert und seine Bedeutung, sind mir bewusst. Und so komme ich als Laie zu einer Betrachtung, die auch Lepsius plagt.
Kurze Halbwertszeit der Menschenrechte
Er schreibt: „Für einen Verfassungsjuristen ist es zutiefst deprimierend mitzuerleben, wie die Essentialia grundrechtlichen Denkens in kurzer Zeit zur Disposition stehen.“
Mein Eindruck ist, dass hierzulande – verglichen mit der Not anderswo – nur wenig nötig ist, um grundlegende demokratische und menschenrechtliche Errungenschaften fallen zu lassen.
Literaturtipp
Oliver Lepsius: Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie
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